Jugendschutz wird auf dem Mühlberg groß geschrieben!

 

 

Das Landratsamt Aschaffenburg achtet vermehrt darauf, dass kein Ausschank von hartem Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahre stattfindet. Das Mühlberg Openair Festival in Johannesberg hat in seiner über 30 jährigen Festkultur noch NIE harten Alkohol ausgeschenkt und wird dies niemals tun. Zudem setzen wir uns auch dafür ein, dass Jugendliche unter 18 Jahren auf unseren Zeltplätzen ebenfalls keine Spirituosen zu sich nehmen.

 

Grundsätzlich gelten auf dem Mühlbergfestival die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes!

 

Weitere Informationen darüber, erhaltet Ihr hier:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=5350.html

 

UNTER 18

 

Alle Besucher des Mühlbergfestivals die noch nicht das  18. Lebensjahr vollendet haben unterliegen dem Jugendschutzgesetz. Du hast jedoch die Möglichkeit das Festival auch nach 24:00 Uhr zu besuchen als auch vor Ort zu Zelten, wenn die nachstehenden Punkte erfüllt sind.

Deine Eltern müssen die Aufsichtspflicht über Dich einer anderen Person (muss über 18 Jahre alt sein) übertragen.

Diese Person muss sich während der Veranstaltung immer in Deiner Nähe befinden.

Zusätzlich muss diese Person geeignet sein, was angetrunkene Personen somit ausschließt.

 

Diese Aufsichtspflichtübertragung muss schriftlich durch ein Formular erfolgen. Dazu einfach das unten stehende Formular runterladen, ausdrucken und unterschreiben lassen (von Deinen Eltern und der Aufsichtsperson). Du musst das Formular während der Veranstaltung dauerhaft bei Dir tragen um es gegebenenfalls vorzeigen zu können.

 

 


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veranstaltungsvereinbarung.pdf
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